· Nachricht · Lohnsteuer
BFH verhandelt über Höhe des Arbeitslohns bei Pkw-Kauf vom Arbeitgeber
| Der BFH verhandelt heute über zwei für Kfz-Betriebe wichtige lohnsteuerliche Fragen. Zum einen geht es darum, wie der geldwerte Vorteil bei der Gewährung eines Arbeitnehmerrabatts für den Erwerb eines fabrikneuen Pkw vom Arbeitgeber zu berechnen ist. Die zweite Frage betrifft die Höhe des Arbeitslohns bei einem Jahreswagenkauf vom Arbeitgeber. Hier geht es insbesondere darum, ob ein Wahlrecht zwischen § 8 Abs. 2 und Abs. 3 EStG für die Bewertung des geldwerten Vorteils bei Gewährung eines Preisnachlasses durch den Arbeitgeber besteht. |
Das Urteil des FG Baden-Württemberg in der Vorinstanz zur ersten Frage (fabrikneuer Pkw) finden Sie unter der Abruf-Nr. 110043. Das Urteil des FG Düsseldorf zur zweiten Frage (Jahreswagen) finden Sie hier: http://shortr.de/kf6ei93
Beachten Sie | Mit einer Veröffentlichung der Entscheidungen des BFH ist erst in zwei bis drei Monaten zu rechnen.