· Nachricht · Lohnsteuer
BMF: Kostenübernahme für Corona-Tests ist kein Arbeitslohn
| In der letzten Aktualisierung der FAQ-Corona (Steuern) hat die Finanzverwaltung zur Übernahme der Kosten von Covid-19-Tests (PCR- und Antikörper-Tests) Stellung genommen: Aus Vereinfachungsgründen ist von einem ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers auszugehen. Die Kostenübernahme ist kein Arbeitslohn (FAQ, VI, 11.). |
Weiterführender Hinweis
- FAQ-Corona (Steuern), Stand 28.12.2020 → Abruf-Nr. 219827
Quelle: ID 47065009