· Fachbeitrag · Lohnsteuer
Für Azubis des Jahres 2013 Vereinfachungsregelung nutzen
| Ledige Auszubildende, die jetzt eine Ausbildung beginnen, müssen Ihnen nicht zwingend eine Ersatzbescheinigung mit den Lohnsteuerabzugsmerkmalen vorlegen. Um für den Auszubildenden einen ELStAM-Abruf zu starten, genügt nach Mitteilung der OFD Karlsruhe eine schriftliche Bestätigung, dass es sich um ein erstes Dienstverhältnis handelt, sowie die Angabe der Identifikationsnummer, des Geburtsdatums und der Religionszugehörigkeit (Pressemitteilung der OFD Karlsruhe vom 22.7.2013). |
Quelle: Ausgabe 09 / 2013 | Seite 1 | ID 42255048