· Fachbeitrag · Lohnsteuer
Gutschrift auf dem Zeitwertkonto eines Geschäftsführers
| Die Gutschrift von künftig fällig werdendem Gehalt zunächst auf dem Zeitwertkonto führt noch nicht zum Zufluss von steuerpflichtigem Arbeitslohn. Die Lohnsteuer verlagert sich auf die spätere Auszahlungsphase, etwa im Ruhestand. Das gilt nach einem Urteil des FG Düsseldorf auch beim GmbH-Geschäftsführer. |
Die Wertgutschrift führt nicht zu Arbeitslohn, weil der Geschäftsführer dadurch nicht über die entsprechenden Beträge verfügen kann (FG Düsseldorf (Urteil vom 21.3.2012, Az. 4 K 2834/11 AO; Abruf-Nr. 121237). Das FG widerspricht damit dem BMF, wonach bereits die Gutschrift auf dem Zeitwertkonto zum Zufluss von Arbeitslohn führt (BMF, Schreiben vom 17.6.2009, Az. IV C 5 - S 2332/07/0004; Abruf-Nr. 092102).
PRAXISHINWEISE |
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Weiterführender Hinweis
- Beitrag „Gehaltsverzicht des GGf ohne wirtschaftlichen Ausgleich“, ASR 6/2011, Seite 2