· Fachbeitrag · Lohnsteuer
Praxisfragen zur Steuer- und SV-Freiheit von Waren- bzw. Benzingutscheinen
| Die BFH-Entscheidungen, wonach Waren- und Benzingutscheine steuer- und sozialversicherungsfreie Sachbezüge sein können, werfen immer neue Fragen auf. Aktuell möchten Leser wissen, welche Bedeutung die konkrete arbeitsvertragliche Vereinbarung hat und ob die Sachbezüge tatsächlich auch sozialversicherungsfrei gewährt werden können. |
FRAGE 1: Welche Bedeutung haben die im Arbeitsvertrag getroffenen Vereinbarungen für die Anerkennung der Warengutscheine als begünstigte Sachbezüge?
UNSERE ANTWORT: Das Bayerische Landesamt für Steuern hat klargestellt, dass es für die Frage, ob Bar- oder (begünstigter) Sachlohn vorliegt, entscheidend darauf ankommt, was der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber auf Grundlage der arbeitsvertraglichen Vereinbarungen beanspruchen kann. Entscheidend ist, dass im Arbeitsvertrag steht, dass der Gutschein ihn ausschließlich zum Bezug der konkreten Sache oder Dienstleistung berechtigt.
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