· Fachbeitrag · Lohnsteuer
Warengutscheine: Steuerpar-Modell erweitert
| Die Oberfinanzdirektionen Rheinland und Münster haben das Incentive-Modell „Überlassung von Warengutscheinen an Mitarbeiter oder Kunden“ noch einen Tick attraktiver gemacht. Denn sie lassen neben dem 44-Euro-Sachbezug auch die Lohnsteuerpauschalierung nach § 37b EStG für Warengutscheine an Mitarbeiter und fremde Dritte zu. |
Gutschein wird auch nach § 37b EStG als Sachbezug eingestuft
So haben die beiden OFD gemeinsam klargestellt, dass die positiven BFH-Urteile zur Abgrenzung zwischen Barlohn und Sachbezug auch bei Zuwendungen an eigene Arbeitnehmer und Dritte im Zusammenhang mit der Pauschalierung nach § 37b EStG anzuwenden sind (Kurzinformation Lohnsteuer-Außendienst Nr. 02/2011 vom 6.7.2011). Das heißt im Klartext:
- Sie können Gutscheine, die Sie an Kunden aushändigen, als Sachzuwendungen nach § 37b EStG versteuern. Das war bisher nicht möglich.
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