· Fachbeitrag · Lohnsteuer
Zweifelsfragen zur Pauschalierung nach § 37b EStG
| Bei betrieblich veranlassten Sachzuwendungen, zum Beispiel an Mitarbeiter oder Geschäftspartner Ihres Kfz-Betriebs, können Sie die Einkommensteuer für den Zuwendungsempfänger pauschal mit 30 Prozent (zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) übernehmen. Die OFD Rheinland und Münster haben nun zu einigen Zweifelsfragen Stellung bezogen und dabei auch auf beim BFH anhängige Verfahren hingewiesen. |
PRAXISHINWEIS | Das Dokument „Zweifelsfragen zur Pauschalierung der Einkommensteuer bei Sachzuwendungen nach § 37b EStG“ beschäftigt sich unter anderem
Sie finden das siebenseitige Dokument, das zuletzt am 25. Juni 2013 aktualisiert wurde, auf asr.iww.de unter der Abruf-Nr. 132274). |
Quelle: Ausgabe 10 / 2013 | Seite 2 | ID 42243738