· Fachbeitrag · Lohnsteuer/Betriebsveranstaltung
Mitarbeiterveranstaltungen: Sind Kosten einer Eventagentur ein steuerpflichtiger Sachbezug?
| Sind Kosten für eine externe Eventagentur ein steuerpflichtiger Sachbezug? Ja, meint das FG Köln (siehe ASR 11/2018, Seite 1). Entscheiden muss es letztlich der BFH. Lesen Sie, wie Sie bis dahin handeln sollten. |
Mitarbeiterveranstaltung: Betriebsveranstaltung ‒ ja oder nein
Mitarbeiterveranstaltungen mit Eventcharakter führen grundsätzlich zu Arbeitslohn.
- Handelt es sich hierbei um Betriebsveranstaltungen ‒ die Veranstaltung muss allen Beschäftigten bzw. allen Mitarbeitern einer Organisationseinheit (z. B. einer Abteilung) offenstehen ‒, so sind die Zuwendungen bis zu 110 Euro (Freibetrag) pro Teilnehmer für bis zu zwei Maßnahmen im Jahr steuerfrei. Übersteigende Kosten bzw. die Kosten für weitere Betriebsveranstaltungen kann der Arbeitgeber mit 25 Prozent pauschal versteuern.
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