· Nachricht · Lohnsteuer/Sozialversicherung
1.500-Euro-Corona-Bonus steuer- und abgabenfrei gewähren
| Viele Mitarbeiter haben in der Corona-Krise Tolles geleistet. Wenn Sie es sich wirtschaftlich leisten können, können Sie diesen dafür einen Bonus zahlen. Bis zu einem Betrag von 1.500 Euro bleibt der steuer- und sozialabgabenfrei. Das hat das Bundesfinanzministerium (BMF) mitgeteilt. ASR stellt Ihnen die Eckdaten vor. |
Die Rahmenbedingungen sind (BMF, Schreiben vom 09.04.2020, Az. IV C ‒ 5 - S 2342/20/10009 :001, Abruf-Nr. 215201):
- Sie können Ihren Mitarbeitern vom 01.03.2020 bis zum 31.12.2020 Beihilfen und Unterstützungen bis zu 1.500 Euro steuerfrei in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewähren. Die entsprechende „Befreiungsnorm“ ist § 3 Nr. 11a Einkommensteuergesetz.
- Voraussetzung ist, dass Sie Ihre Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbringen.
- Aufgrund der gesamtgesellschaftlichen Betroffenheit durch die Corona-Krise kann allgemein unterstellt werden, dass ein die Beihilfe und Unterstützung rechtfertigender Anlass vorliegt. Sie müssen also keinen konkreten Corona-Zusammenhang nachweisen.
- Nicht unter die Befreiung fallen Zuschüsse, die Sie Mitarbeitern zum Kurzarbeitergeld zahlen.
- Die steuerfreien Leistungen müssen Sie im Lohnkonto aufzeichnen. Andere Steuerbefreiungen oder Pauschalbesteuerungsmöglichkeiten bleiben davon unberührt und können von Ihnen zusätzlich gewährt werden.
Weiterführender Hinweis
- In der Juni-Ausgabe erfahren Sie, welche Gestaltungsspielräume Ihnen der Bonus eröffnet und wie Sie ihn optimieren können.
Quelle: Ausgabe 05 / 2020 | Seite 1 | ID 46511918