· Fachbeitrag · Lohnsteuer/Sozialversicherung
Arbeitgeberzuwendungen zur bKV: Diese Regeln gelten in der Lohnsteuer und Sozialversicherung
| Handelt es sich bei Zuwendungen des Arbeitgebers in Form einer betrieblichen Kranken(zusatz)versicherung (bKV) um Sachlohn und kann damit die 44-Euro-Sachbezugsfreigrenze angewendet werden? Die Antwort auf diese Frage hängt davon ab, ob der Arbeitgeber Versicherungsschutz bietet oder nur einen Zuschuss gewährt. Lesen Sie, wann der Fiskus und die Sozialversicherung von Barlohn bzw. Sachbezug ausgehen. |
Was ist eine bKV und welche Produkte gibt es?
Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) bezeichnet eine besondere Form der arbeitgeberfinanzierten Absicherung für den Krankheitsfall. Arbeitgeber haben dabei die Möglichkeit, die Versicherungen nach Bedarf, finanziellen Möglichkeiten und ggf. auch nach den Wünschen der Mitarbeiter und/oder in Abstimmungen mit den Arbeitnehmervertretern zu vereinbaren.
Zu den Tarifmodulen gehören regelmäßig Leistungen für ambulante oder stationäre Behandlungen, das Krankentagegeld, die Zahnzusatzversicherung, alternative Heilbehandlungen, Unterstützung bei Hilfsmitteln wie Sehhilfen, Kostenübernahme bei Vorsorgeuntersuchungen oder auch eine Auslandsreisekrankenversicherung. Mitarbeiter die gesetzlich versichert sind, können so erweiterte Leistungen beanspruchen.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ASR Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 17,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig