· Nachricht · Minijobs/Sozialversicherung
Höhere Umlagesätze U1 und U2 für Minijobs zum 01.10.2020
| Für Arbeitgeber von Minijobbern steigen zum 01.10.2020 die Umlagesätze zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Arbeitsunfähigkeit (U1) und Mutterschaft (U2) bei geringfügig Beschäftigten. Auslöser für die Anhebung sind die durch die Corona-Pandemie geringeren Umlageeinnahmen und die deutlich gestiegenen Ausgaben bei den Erstattungsleistungen. |
Neu: ab 01.10.2020 | Alt: bis 30.09.2020 | |
Umlage U1: Erstattung bei Krankheit | 1,0 % | 0,9 % |
Umlage U2: Erstattung bei Mutterschaft | 0,39 % | 0,19 % |
Wichtig | Die Höhe der Erstattung für die Arbeitgeber bleibt unverändert. Diese liegt weiterhin
- im Krankheitsfall bei 80 Prozent und
- bei einer Mutterschaft sogar bei 100 Prozent.
Quelle: ID 46895097