· Nachricht · Minijobs/Sozialversicherung
U2-Umlage zum 01.06.2019 gesunken
| Der Umlagesatz für die Umlage 2 (U2), die für Arbeitgeberaufwendungen bei Mutterschaft erhoben wird, ist für Minijobber zum 01.06.2019 von 0,24 Prozent auf 0,19 Prozent des Arbeitsentgelts gesunken. Der Erstattungssatz beträgt unverändert 100 Prozent. Die Höhe der Umlage 1 (U1) für die Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit beträgt für Minijobber weiterhin 0,90 Prozent des Arbeitsentgelts. Der Erstattungssatz bleibt bei 80 Prozent. |
Quelle: Ausgabe 07 / 2019 | Seite 1 | ID 45979690