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  • 14.02.2025 · Nachricht · Mitarbeiterbeteiligung

    BFH: Kein Arbeitslohn bei schenkweiser Übertragung von Gesellschaftsanteilen zur Sicherung der Unternehmensnachfolge

    | Das Verschenken von Geschäftsanteilen an leitende Mitarbeiter zur Sicherung der Unternehmensnachfolge führt bei letzteren nicht ohne Weiteres zu steuerpflichtigem Arbeitslohn. Denn Arbeitslohn setzt u. a. voraus, dass der Vorteil dem Arbeitnehmer „für“ seine Arbeitsleistung gewährt wird. Das hat der BFH für eine Mitarbeiterbeteiligung entschieden, die der Inhaber einer leitenden Mitarbeiterin geschenkt hatte. |