· Fachbeitrag · UnternehmensNachfolge
Autohaus-Nachfolge jenseits der Familie: Können Sie Anteile steuergünstig schenken?
| Nur bei etwa der Hälfte aller Autohäuser ist die Nachfolge durch die nächste Generation gesichert. Eine Alternative ist die Übergabe an einen eigenen, leitenden Mitarbeiter. Aber: Hohe „Einstandszahlungen“ sind ein Hinderungsgrund für Mitarbeiter, die prinzipiell Interesse hätten und auch befähigt wären. Um diese Hürde zu senken, können Sie Mitarbeitern einen (ersten) Anteil am Autohaus schenken. Eine Entscheidung des FG Sachsen-Anhalt lehrt nämlich, dass das steuerlich funktioniert. ASR empfiehlt aber, die anstehende Entscheidung des BFH abzuwarten. |
Nachfolgeregelung in Ehegatten-GmbH
Im konkreten Fall wollten Ehegatten als Gesellschafter einer GmbH eine Nachfolgeregelung innerhalb der Familie herbeiführen. Sie sahen jedoch eine alleinige Übertragung der Anteile an ihren Sohn als kritisch an. Ihm fehlte die Branchenkenntnis; und er verfügte auch nicht über unternehmerische Erfahrung. Die Lösung: Dem Sohn die wesentlichen Anteile übertragen und fünf leitenden Angestellten gleichzeitig ebenfalls Anteile an der GmbH gewähren (jeweils 5,08 Prozent).
Das Finanzamt sah in dieser Zuwendung an die Mitarbeiter lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn i. S. v. § 19 EStG. Die neuen Mitinhaber wehrten sich dagegen. Sie zogen vors FG und klagten.
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