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  • 29.02.2024 · Nachricht · Personalführung

    EuGH stellt klar: Arbeitgeber haftet nicht für Umsatzsteuer- Betrug, den ein Mitarbeiter mit seinen Daten begeht

    | Ein Mitarbeiter, der betrügerisch die Daten seines Arbeitgebers verwendet, um falsche Rechnungen auszustellen, schuldet den darin ausgewiesenen Steuerbetrag. Das hat der EuGH klargestellt. Voraussetzung ist jedoch, dass der Arbeitgeber die zumutbare Sorgfalt an den Tag gelegt hat, um das Handeln seines Mitarbeiters zu überwachen. |