· Fachbeitrag · Reisekosten
Rolle rückwärts bei Einbehalt für Frühstück auf Dienstreise
| Die OFD Rheinland hat ihre Auffassung (siehe ASR 5/2011, Seite 14 ) wieder aufgegeben, wonach der gesamte einbehaltene Betrag der Umsatzsteuer unterliegt, wenn Sie als Arbeitgeber von einem Mitarbeiter für ein Frühstück anlässlich einer Dienstreise mehr als den Sachbezugswert von 1,57 Euro einbehalten, also zum Beispiel die üblichen 4,80 Euro. |
PRAXISHINWEIS | Die Aktualisierung (Kurzinfo vom 30.5.2011; Abruf-Nr. 112459) hat sich in der Finanzverwaltung noch nicht überall herumgesprochen. Sollte ein Umsatzsteuer- oder Betriebsprüfer die Umsatzsteuer (0,77 Euro) aus dem Einbehalt von 4,80 Euro für ein Frühstück verlangen, weisen Sie ihn auf die geänderte Rechtsauffassung hin. |
Quelle: Ausgabe 08 / 2011 | Seite 1 | ID 28234830