· Fachbeitrag · Sozialversicherung
Finanzierung der Krankenversicherung ab 2015 - Änderungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
| Zum 1. Januar 2015 wird die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) durch das „Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung“ neu gestaltet. Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ergeben sich wichtige Änderungen. |
Neuer Beitragssatz
Der allgemeine Beitragssatz in der GKV wird von heute 15,5 Prozent zum 1. Januar 2015 auf 14,6 Prozent gesenkt. Der ermäßigte Beitragssatz für Versicherte, die keinen Anspruch auf Krankengeld haben, wird auf 14,0 Prozent gesenkt. Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen dabei je die Hälfte. Abgeschafft wird der Beitrag von 0,9 Prozent, den Arbeitnehmer alleine tragen mussten. Auch der pauschale Zusatzbeitrag der Krankenkassen ist passé.
| |||
Arbeitgeber | Arbeitnehmer | Gesamt | |
Allgemeiner Beitragssatz | 7,30 % | 7,30 % | 14,60 % |
Ermäßigter Beitragssatz | 7,00 % | 7,00 % | 14,00 % |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ASR Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 17,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig