· Nachricht · Steuererbescheid
Nachzahlungs- und Erstattungszins von 6 Prozent rechtens?
| Der BFH muss prüfen, ob der geltende Zinssatz von 6 Prozent für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen auch in der Niedrigzinsphase rechtens ist. Das FG Münster hat in der Vorinstanz den derzeitigen Steuerzinssatz für verfassungsgemäß gehalten. |
Hintergrund | Steuernachforderungen und Steuererstattungen werden verzinst (§§ 233 ff. AO). Dabei gilt ein Zinssatz von 0,5 Prozent pro Monat, mithin 6 Prozent pro Jahr. Und zwar auch in der Niedrigzinsphase, so das FG Münster für die Jahre 2011 und 2012 (FG Münster, Urteil vom 17.08.2017, Az. 10 K 2472/16 E, Abruf-Nr. 196092).
PRAXISHINWEIS | Legen Sie Einspruch ein, wenn Ihr Finanzamt von Ihnen Nachzahlungszinsen in Höhe von 6 Prozent verlangt. Beantragen Sie Ruhen des Verfahrens. Verweisen Sie zur Begründung auf das beim BFH anhängige Verfahren (Az. III R 25/17). |