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  • 09.02.2016 · Fachbeitrag · Steuererklärung

    Durch geschicktes Fragen die Gebühren für eine verbindliche Auskunft mindern!

    | Wenn Sie in Ihrem Autohaus Änderungen mit steuerlichen Auswirkungen planen und Ihr Vorhaben mit einer verbindlichen Auskunft absichern wollen, sollten Sie das folgende BFH-Urteil kennen: Die Gebühr für eine verbindliche Auskunft durch die Finanzbehörde richtet sich nach dem Antrag, den Sie als Steuerpflichtiger stellen. Nicht gestellte Fragen sind bei Bemessung der Gebühr nicht zu berücksichtigen, so der BFH. Daraus folgt, dass sich durch geschicktes Fragen die Gebühren mindern lassen. |