· Fachbeitrag · Steuerkalender
Steuern und Sozialabgaben: Termine 2013
| Clevere Steuerzahler nutzen die gesetzlich gewährte dreitägige Zahlungsschonfrist, um ihre Steuern zu zahlen. Fallen die Termine auf einen Samstag, Sonn- oder Feiertag, darf die Zahlung am nächsten Werktag erfolgen. Bei den Sozialversicherungsbeiträgen gibt es aber keinen Aufschub. Ein Kalender fasst Ihre Termine für 2013 übersichtlich zusammen. |
Wichtig | Den Kalender finden Sie auf asr.iww.de in der Rubrik „Downloads“ im Bereich „Checklisten/Arbeitshilfen“ unter der Überschrift „Steuern“.
Sozialversicherungsbeiträge - Nachweise und Zahlung
Die Sozialversicherungsbeiträge müssen Sie bis spätestens zum drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Beschäftigungsmonats zahlen (= Fälligkeit). An diesem Tag muss Ihre Zahlung bei der Einzugsstelle eingehen. Die Beitragsnachweise (= Nachweis) müssen mit Beginn (0 Uhr) des zweiten Arbeitstags vor Fälligkeit bei der Einzugstelle vorliegen. Das heißt: Die Nachweise müssen am Tag davor bis spätestens 24 Uhr elektronisch übersandt sein.
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