· Fachbeitrag · Steuerstrafrecht
Neue Lohnsteuernachschau: Selbstanzeige noch möglich?
| Seit 30. Juni 2013 darf ein Lohnsteuerprüfer des Finanzamts unangekündigt vor der Tür Ihres Autohauses oder Kfz-Betriebs auftauchen und von Ihnen die Lohnunterlagen herausverlangen. In diesem Moment ist es für eine strafbefreiende Selbstanzeige zu spät. Diese Ansicht vertritt die Bundesregierung auf Frage des Abgeordneten Pitterle von der Partei „Die Linke“. |
PRAXISHINWEIS | Unternehmer sollten sich vom Prüfer bei dessen Erscheinen schriftlich mitteilen lassen, was der Grund für seinen Besuch ist. Eine strafbefreiende Selbstanzeige ist dann für die Jahre und Rechtsgebiete denkbar, die von der konkreten Lohnsteuernachschau nicht betroffen sind. |
Weiterführender Hinweis
- Beitrag „Die neue Lohnsteuer-Nachschau - Antwort auf zehn wichtige Fragen“, Löhne und Gehälter professionell 7/2013, Seite 124 auf lgp.iww.de.
Quelle: Ausgabe 04 / 2014 | Seite 1 | ID 42593436