· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
5 typische Fehler von Autohäusern bei der Differenzbesteuerung - und wie Sie sie vermeiden
von Diplom-Finanzwirt Rüdiger Weimann, Dozent, Lehrbeauftragter und freier Gutachter in Umsatzsteuerfragen, Dortmund
| Die Umsatzsteuer gehört in jedem Autohaus und Kfz-Servicebetrieb zum Tagesgeschäft. Umso erstaunlicher ist, dass dort die meisten Fehler passieren. ASR hat die Rechtsprechung, Leserfragen und Fragen von Seminarteilnehmern der letzten fünf Jahre analysiert. Herausgekommen sind fünf typische Fehler bei der Differenzbesteuerung. Erfahren Sie, welche es sind, wie sich diese auf Ihr Geschäft auswirken und wie Sie diese vermeiden. |
Beachten Sie | Die Zitate unter „Fundstellen“ führen Sie zu Beiträgen in ASR und dem Praxishandbuch Umsatzsteuer im Kfz-Gewerbe, 11. Auflage 2015.
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Der Fehler | So machen Sie es richtig | Fundstellen |
1. Aufzeichnungen zum Ankauf der Gebrauchtfahrzeuge: Aus Ihrer Buchhaltung ist nicht ersichtlich, dass die Voraussetzungen der Differenzbesteuerung überhaupt vorliegen. | Achten Sie darauf, dass sich aus den Kaufunterlagen eindeutig ergibt, dass der Verkäufer als Privatmann oder Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer schuldet oder als Händler ebenfalls die Differenzbesteuerung vorgenommen hat. | ASR 8/2015, 6 Praxishandbuch Seiten 108 ff. |
2. Aufzeichnungen zur Margenbildung: Aus Ihrer Buchhaltung ist nicht für jedes Fahrzeug ersichtlich, wie die Marge ermittelt wurde. | Führen Sie neben den allgemeinen Aufzeichnungen (§ 22 UStG) auch die für die Differenzbesteuerung vorgeschriebenen besonderen Aufzeichnungen (§ 25a Abs. 6 UStG, Abschn. 25a.1 Abs. 17 UStAE), aus denen - für jedes Fahrzeug gesondert - der Verkaufspreis, der Einkaufspreis und die Marge (netto ohne Umsatzsteuer) ersichtlich sind. | ASR 8/2015, 6 Praxishandbuch Seiten 108 ff. |
3. EU-Neufahrzeuge: Sie kaufen im EU-Ausland von Werksangehörigen (= Privatpersonen) Fahrzeuge, die noch keine 6.000 km gefahren worden sind, und verkaufen diese in Deutschland differenzbesteuert an Privatkunden. | Neufahrzeuge (jünger als 6 Monate und 1 Tag oder Fahrleistung noch unter 6.001 km) müssen Sie immer regelbesteuert weiterverkaufen. Sie dürfen also die Differenzbesteuerung nicht anwenden und müssen auch den innergemeinschaftlichen Erwerb des Fahrzeugs versteuern. | |
4. Händler-Händler-Geschäft: Sie kaufen ein Fahrzeug von einem anderen Händler differenzbesteuert ein und verkaufen dieses differenzbesteuert an einen Geschäftskunden. | Sie sollten an einen Geschäftskunden grundsätzlich nur regelbesteuert verkaufen und sich für diesen Fall in Ihrem Einkaufsvertrag die Option zur Regelbesteuerung offenhalten. | Praxishandbuch Seiten 103 ff. |
5. Option zur Regelbesteuerung: Beim Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen wenden Sie - wenn zulässig - immer die Differenzbesteuerung an, auch bei Fahrzeugen an Geschäftskunden. | Bei einem Inlandsgeschäft und bei einem EU-Geschäft sollten Sie zur Regelbesteuerung optieren, um Ihrem Kunden den Vorsteuerabzug zu ermöglichen. | Praxishandbuch Seiten 99 ff. |
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