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  • 26.01.2015 · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Abrechnung von Schadenersatz gegenüber einem Kunden

    | Eine Leserin fragt: Wie rechne ich gegenüber einem Kunden in folgendem Fall richtig ab? Brutto oder netto? Der Kunde hat ein Fahrzeug unseres Autohauses, das wir ihm während der Reparatur seines Fahrzeugs zur Verfügung gestellt haben, schuldhaft beschädigt. Wir haben das Fahrzeug repariert. Versicherungsleistungen wurden nicht in Anspruch genommen. Umsatzsteuer-Experte Rüdiger Weimann hat die Frage wie folgt beantwortet: |