· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Abrechnungen der Zulassungsdienste auf korrekten Umsatzsteuerausweis prüfen!
von Diplom-Finanzwirt Rüdiger Weimann, Dozent, Lehrbeauftragter und freier Gutachter in Umsatzsteuerfragen, Dortmund.
| Viele Autohäuser arbeiten seit Jahren mit selbstständigen Zulassungsdiensten zusammen. Die Abrechnung der Dienstleistungen gegenüber den Autohäusern ist aber nicht einheitlich. Mindestens zwei Varianten sind „gebräuchlich“. Das wirft Fragen auf: Welche der beiden Varianten ist richtig? Und was soll ein Autohaus veranlassen, wenn sich bei der Prüfung herausstellt, dass die Abrechnung falsch ist? Denn in diesem Fall sind spätestens bei der nächsten Betriebsprüfung Probleme vorprogrammiert. |
Die beiden Varianten in der Praxis
Die beiden Varianten unterscheiden sich bezüglich der umsatzsteuerlichen Behandlung der Gebühren der Straßenverkehrsämter:
Variante 1
Die Zulassungsdienste belasten ihre Leistung und den Netto-Betrag der Schilder mit Umsatzsteuer und addieren die Gebühren der Straßenverkehrsämter. Die Abrechnung sieht dementsprechend so aus:
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