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  • · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Ausgangsrechnungen - Der Versand einer Rechnungskopie ist jetzt endlich gefahrlos möglich!

    von Diplom-Finanzwirt Rüdiger Weimann, Dozent, Lehrbeauftragter und freier Gutachter in Umsatzsteuerfragen, Dortmund

    | Am 2. Juli 2012 hat das BMF umfassend zu den neuen Regeln für elektronische Rechnungen Stellung genommen. Gleichzeitig hat es dabei die - interessante - Frage beantwortet, was passiert, wenn Ihr Kfz-Betrieb oder Autohaus von einer Rechnung mehrere Kopien elektronisch, per Fax oder Brief in Umlauf bringt oder versendet, nicht zuletzt deshalb, weil Ihr Kunde das möchte. Das BMF hat dazu jetzt eine praxisfreundliche Lösung geschaffen und damit eine üble Steuerfalle beseitigt. |

    Die Praxisfälle zum „Mehrfachversand“

    Die „Gefahr“ von Doppelrechnungen resultiert nicht zuletzt aus dem vermehrt elektronisch ausgestalteten Abrechnungswesen. Die folgenden aus der Praxis an das BMF herangetragenen Fälle zeigen, wie die - grundsätzlich gewünschte - Umstellung das Entstehen von Doppelrechnungen fördert:

     

    • Praxisfälle
    • Ein Autohaus mailt vorab eine elektronische Rechnung und sendet dann die Papierrechnung nochmals per Post an den Kunden.
    • Ein Teilehändler stellt Unternehmenskunden die Rechnungen im Internet zum Download bereit. Ein Kunde lädt sich dieselbe Rechnung mehrfach herunter.
    • Ein Kfz-Betrieb schickt eine Rechnung doppelt an einen Kunden, weil der Kunde sie ein zweites Mal anfordert.
    • Ein Autohaus schickt einem Unternehmenskunden die Rechnung als strukturierten Datensatz für dessen Buchhaltung und zusätzlich per E-Mail mit der Rechnung als PDF im Anhang.
    • Die Rechnung wird als E-Post-Brief übermittelt. Da der Kunde über keinen elektronischen Briefkasten verfügt, wird das zu übermittelnde elektronische Dokument von der Post ausgedruckt und dem Kunden „analog“ zugestellt.