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  • · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Bei Auslieferung eines Kfz ist keine Abfrage der Kunden-USt-IdNr. möglich: Was tun?

    von Diplom-Finanzwirt Rüdiger Weimann, Dozent, Lehrbeauftragter und freier Gutachter in Umsatzsteuerfragen, Dortmund

    | Mal haben die Abfrageländer technische Probleme, mal das BZSt selbst ‒ es kommt jedenfalls hin und wieder vor, dass eine Überprüfung der USt-IdNr. eines Kunden beim BZSt nicht möglich ist. So ergeht es auch einem ASR-Leser immer wieder mal. Nun will er wissen, ob sein Umgang mit dem Problem zulässig und praktikabel ist. ASR nimmt die Anfrage des Lesers zum Anlass, das Thema Überprüfung der USt-IdNr. und Vertrauensschutz genau unter die Lupe zu nehmen. |

    Praxisfall: USt-IdNr.-Abfrage beim BZSt nicht möglich

    Der Leser hat ASR folgenden Sachverhalt geschildert:

     

    Wir haben ein Fahrzeug ins Ausland verkauft. Am vereinbarten Tag reisten die Kunden hier an, um das bestellte Fahrzeug abzuholen ‒ und dann funktionierte die Prüfung der USt-IdNr. nicht. Dauern die IT-Probleme länger an und ist deshalb mehrere Tage lang keine Abfrage möglich, sagen wir dem Verkäufer, dass er einen Ausdruck oder Screenshot mit der Fehlermeldung des BZSt machen und diesen zu den Akten legen soll. Die Abfrage wird dann nachgeholt, wenn das BZSt-System wieder funktioniert. Ist diese Lösung praktikabel? Und haben wir trotzdem den Vertrauensschutz, obwohl wird die Prüfung der USt-IdNr. nicht am Auslieferungstag vorgenommen haben?