· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Der Finanzierungsanteil des Händlers zur Absatzförderung ist ab 2012 umsatzsteuerpflichtig
von Steuerberater Hans-Georg Janzen, Kanzlei Dr. von der Hardt & Partner, Münster
| Von Ihnen als Kfz-Händler geleistete Finanzierungsanteile zum Zwecke der Absatzförderung in der Automobilindustrie wurden bisher - mit guten Argumenten - teils umsatzsteuerfrei und teils umsatzsteuerpflichtig behandelt. Das BMF hat jetzt festgelegt, dass insbesondere die Finanzierungsanteile für Zinssubventionen und zur Subventionierung von Leasing-raten ab 2012 umsatzsteuerpflichtig zu behandeln sind. Damit weicht das BMF zum Teil von der bisher in „Auto Steuern Recht“ vertretenen Auffassung ab, was sich aber für die Vergangenheit nicht nachteilig auswirkt. |
Subventionen im Bereich der „Kundenfinanzierung“
Im Bereich der „Kundenfinanzierung“ hat das BMF folgende drei Fallgestaltungen im Auge:
- 1.Sie beteiligen sich (auf Verlangen des Herstellers) an einer für den Fahrzeugkäufer zinsbegünstigten Fahrzeugfinanzierung. Ihr Händleranteil wird Ihnen bei Abschluss des Darlehensvertrags zwischen der Autobank (in der Regel eine Tochtergesellschaft des Herstellers) und dem Fahrzeugkäufer belastet.
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