· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Zinssubvention bei der Absatzförderung durch Händler, Hersteller und Leasinggesellschaften
von Steuerberater Hans-Georg Janzen, ZfU Steuerberatungsgesellschaft mbH, Zentrum für europäisches Umsatzsteuerrecht, Münster
| Die umsatzsteuerliche Behandlung subventionierter Kredite durch Hersteller- bzw. händlerverbundene Autobanken zur Absatzförderung, an denen Sie sich als Kfz-Händler beteiligen müssen, war lange Zeit ungeklärt. Zwei BMF-Schreiben - erlassen innerhalb von fast genau zwei Jahren - regeln nun, welche Leistungen in den Beziehungsgeflechten zwischen den Vertriebsgesellschaften der Hersteller, Ihnen als Kfz-Händler, Leasinggesellschaften, händlerverbundenen und -ungebundenen Banken umsatzsteuerpflichtig sind. |
Finanzierung über verbundene Bank/Leasinggesellschaft
In den beiden Schreiben stellt sich die Finanzverwaltung auf den Standpunkt, dass Ihre Beteiligung als Kfz-Händler am verbilligten Zins die Gegenleistung für eine steuerpflichtige Leistung der Automobilbank an Sie ist, und kein Entgelt von dritter Seite für die Darlehensgewährung (BMF, Schreiben vom 24.9.2013, Az. IV D 2 - S 7100/09/10003 :002; Abruf-Nr. 133141; BMF, Schreiben vom 28.9.2011, Az. IV D 2 - S 7100/09/10003 :002; Abruf-Nr. 113666).
Was demnach für die Kunden- bzw. Händlerfinanzierung gilt, zeigen plastisch die beiden folgenden Beispiele:
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