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  • · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Entgeltliche Zuwendungen an Mitarbeiter

    | Ein Leser fragt: Hat die neue BFH-Rechtsprechung, über die Sie in ASR 9/2011, Seite 9 berichtet haben, Einfluss auf entgeltliche Zuwendungen an Mitarbeiter? Insbesondere würde mich interessieren, was gilt, wenn einem Mitarbeiter ein Fahrzeug überlassen wird, das er auch privat nutzen kann. |

     

    UNSERE ANTWORT | Von der neuen Rechtsprechung sind entgeltliche Leistungen nicht betroffen. Daher ändert sich die Rechtslage bei der Überlassung eines Pkw zur privaten Nutzung an einen Arbeitnehmer nicht. In diesem Fall erbringt der Arbeitgeber weiterhin einen (entgeltlichen) tauschähnlichen Umsatz, der aus Vereinfachungsgründen mit den lohnsteuerlichen Werten bemessen wird.

     

    Keine Änderung ergibt sich auch für den Fall, dass ein Einzelunternehmer einen Pkw anschafft, der betrieblich und privat genutzt wird. Denn der Pkw wird nicht ausschließlich für eine unentgeltliche Wertabgabe erworben. Daher kann in diesen Fällen weiterhin der Vorsteuerabzug aus der Anschaffung vorgenommen werden; korrespondierend muss die private Nutzung als unentgeltliche Wertabgabe (§ 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG) besteuert werden.

    Quelle: Ausgabe 10 / 2011 | Seite 1 | ID 28460130