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  • 25.11.2024 · Nachricht · Umsatzsteuer

    EU-Geschäft: Lässt sich eine ungültige USt-IdNr. rückwirkend heilen?

    | Ein Leser hat ASR folgenden Sachverhalt geschildert: Ein französischer Kunde hat bei uns ein Fahrzeug gekauft. Bei Kaufvertragsabschluss war die USt-IdNr. des Käufers gültig; bei Abholung des Fahrzeugs jedoch nicht mehr. Der Käufer hat das Fahrzeug dennoch mitgenommen. Abgerechnet haben wir brutto. Einige Monate später hat der Käufer eine neu ausgestellte gültige USt-IdNr. angegeben. Nun fragt sich der Leser: Ist dem Käufer die Umsatzsteuer zu erstatten? |