· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Fahrzeug- und Teilelieferungen nach Nordirland: Was Autohäuser hierbei beachten müssen
von Diplom-Finanzwirt Rüdiger Weimann, Dozent, Lehrbeauftragter und freier Gutachter in Umsatzsteuerfragen, Dortmund
| Insbesondere erstmalige Lieferungen nach Nordirland stellen Autohäuser vor Probleme. Denn seit dem Brexit ist Nordirland als Teil vom Vereinigten Königreich Großbritannien eigentlich ein Drittland. Trotzdem tritt der Kunde unter einer USt-IdNr. auf und möchte umsatzsteuerfrei beliefert werden. Eine Bestätigungsabfrage für die USt-IdNr. beim BZSt schlägt fehl. Der Gesetzgeber hilft seit dem 06.12.2024 mit § 30 UStG, den ASR vorstellt. |
Nordirland hat nach dem Brexit einen besonderen Status
Grundsätzlich ist das Vereinigte Königreich für umsatzsteuerrechtliche Zwecke seit dem Brexit als Drittlandsgebiet im Sinne des § 1 Abs. 2a S. 3 UStG anzusehen. Eine Ausnahme gilt für Nordirland, für das im „Protokoll zu Irland/Nordirland“ zum Austrittsabkommen ein besonderer Status vereinbart wurde. Dadurch wird Nordirland für Zwecke des Warenverkehrs, also für
- innergemeinschaftliche Lieferungen
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