· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Gutschrift über Entsorgung von Altöl mit Umsatzsteuerausweis?
| Ein Leser fragt: Wir haben für die Abgabe von 720 kg Altöl von unserem Entsorger eine Gutschrift (abzüglich Anfahrpauschale) von rund 90 Euro mit Umsatzsteuerausweis erhalten. Tritt hier nicht die Umkehr der Steuerschuld bei Lieferung von Abfall ein, sodass die Gutschrift keine Umsatzsteuer ausweisen dürfte? |
UNSERE ANTWORT | Nein, die Gutschrift weist zurecht Umsatzsteuer aus; denn Altöl zählt nicht zu den in Anlage 3 zum UStG genannten „werthaltigen Abfallstoffen“. Es gelten daher die normalen umsatzsteuerlichen Regeln; eine Umkehr der Steuerschuldnerschaft findet nicht statt.
PRAXISHINWEIS | Ausführliche Informationen zum Thema „Umkehr der Steuerschuldnerschaft bei der Lieferung von werthaltigen Abfallstoffen“ finden Sie in ASR 1/2100, Seite 11, ASR 4/2011, Seite 10, sowie ASR 5/2011, Seite 2. |