· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Hinweis auf die Differenzbesteuerung auch in anderen Sprachen
| Wie berichtet, löst ein differenzbesteuertes GW-Geschäft nunmehr den Rechnungshinweis „Gebrauchtgegenstände/Sonderregelung“ aus. Für GW-Käufer, die kein Deutsch sprechen, will die Finanzverwaltung den Hinweis jetzt auch in anderen Sprachen zulassen. |
Zulässig sollen sein
- der englische Hinweis „Margin scheme/Secondhand goods“ oder
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