· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Kfz- und Oldtimer-Händler aufgepasst: Neue Rechtslage bei der Differenzbesteuerung
von StB, Dipl.-Finw. (FH) Marco Fuß und FAStR Arne Kiehn, ZfU Steuerberatungsgesellschaft mbH, Münster
| Das Jahressteuergesetz 2024 (JStG) sieht zahlreiche Änderungen vor, die zum 01.01.2025 in Kraft getreten sind. Betroffen ist auch die Differenzbesteuerung von Sammlungsstücken, insbesondere von Oldtimern. ASR stellt Ihnen die Neuerungen vor, die sowohl beim grenzüberschreitenden Handel als auch beim inländischen Handel gelten. |
Das besagt die Neuregelung zur Differenzbesteuerung
Die Differenzbesteuerung auf Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten kann seit 01.01.2025 nicht angewendet werden, wenn der Eingangsumsatz des Wiederverkäufers einem ermäßigten Steuersatz unterlegen hat. Das betrifft auch als „Oldtimer“ bezeichnete Fahrzeuge, weil diese regelmäßig als „Sammlungsstücke“ zu qualifizieren sind.
Die Änderung beruht auf dem neu gefassten Art. 316 der MwStSystRL. Deutschland musste diese Vorschrift zum 01.01.2025 umsetzen.
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