23.09.2021 · Nachricht · Umsatzsteuer
Leistungszeitpunkt als Rechnungspflichtangabe
| Nach BFH-Entscheidungen vom 01.03.2018 (Az. V R 18/17, Abruf-Nr. 201554 ) und 15.10.2019 (Az. V R 44/16) kann sich die Angabe des Leistungszeitraums auch aus dem Rechnungsdatum ergeben. Das BMF hat jetzt klargestellt, dass es sich hierbei um enge Ausnahmen handelt. |
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