· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Lohnsteuerliche Sachbezüge sind Bruttowerte
| Feststellungen nach einer Lohnsteuerprüfung führen auch zu Umsatzsteuernachzahlungen. Denn Sachbezüge an das Personal sind umsatzsteuerpflichtig (Abschnitt 1.8 Umsatzsteuer-Anwendungserlass). Bei der Berechnung der Umsatzsteuer gilt es jedoch aufzupassen, damit Sie nicht zuviel Umsatzsteuer zahlen: Bei lohnsteuerlichen Sachbezügen handelt es sich um Bruttowerte. Die Umsatzsteuer ist daher aus diesen Werten herauszurechnen, und nicht aufzuschlagen. |
PRAXISHINWEIS | Die Umsatzsteuer aus dem Bruttowert kann auf drei Wegen ermittelt werden:
|
Quelle: Ausgabe 06 / 2012 | Seite 2 | ID 33659180