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  • · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Lohnsteuerliche Sachbezüge sind Bruttowerte

    | Feststellungen nach einer Lohnsteuerprüfung führen auch zu Umsatzsteuernachzahlungen. Denn Sachbezüge an das Personal sind umsatzsteuerpflichtig (Abschnitt 1.8 Umsatzsteuer-Anwendungserlass). Bei der Berechnung der Umsatzsteuer gilt es jedoch aufzupassen, damit Sie nicht zuviel Umsatzsteuer zahlen: Bei lohnsteuerlichen Sachbezügen handelt es sich um Bruttowerte. Die Umsatzsteuer ist daher aus diesen Werten herauszurechnen, und nicht aufzuschlagen. |

     

    PRAXISHINWEIS | Die Umsatzsteuer aus dem Bruttowert kann auf drei Wegen ermittelt werden:

    • 1. Durch Herausrechnen: Bruttowert × Steuersatz : (100 + Steuersatz)
    • 2. Anwendung eines Faktors: Bruttowert × Faktor : 100 (der Faktor beträgt bei 19 Prozent Umsatzsteuer 15,97 und bei 7 Prozent Umsatzsteuer 6,54);
    • 3. Anwendung eines Divisors: Bruttowert : Divisor = Entgelt; Bruttowert ./. Entgelt (der Divisor beträgt bei 19 Prozent Umsatzsteuer 1,19 und bei 7 Prozent 1,07)
     
    Quelle: Ausgabe 06 / 2012 | Seite 2 | ID 33659180