· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Motorreparatur am Fahrzeug eines Norwegers
| Ein Leser fragt: Ein norwegischer Privatmann lässt einen Motorschaden an seinem Fahrzeug in Deutschland in unserer Werkstatt reparieren. Der Norweger war als Tourist zu Besuch in Deutschland. 1. Wie verhält es sich mit der Umsatzsteuer bei der Reparaturrechnung für das Kfz, handelt es sich um eine umsatzsteuerfreie Ausfuhr? 2. Wie müssen wir in diesem Fall die Rechnung für den norwegischen Kunden gestalten, mit oder ohne Umsatzsteuer? 3. Muss der norwegische Kunde bei der Ausfuhr die Reparaturrechnung mit dem Dienststempel der Grenzzollstelle versehen lassen? |
Unsere Antwort |
- Zur ersten Frage: Das kommt darauf an, wie groß der Materialanteil an der Reparaturrechnung war:
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ASR Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 17,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig