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  • · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    NW-Geschäfte mit GW-Inzahlungnahmen bei Menschen mit Behinderung

    von Diplom-Finanzwirt Rüdiger Weimann, Dozent, Lehrbeauftragter und freier Gutachter in Umsatzsteuerfragen, Dortmund

    | Kfz-Händler fungieren beim NW-Verkauf an Menschen mit einer Behinderung in der Regel als Vermittler und erhalten dafür vom Hersteller eine Prämie. Zur Abrechnung der Prämie mittels Gutschrift und zur Wirkung der Weitergabe der Prämie im Zuge der Inzahlungnahme des GW des Kunden sind in der Praxis Fragen aufgetaucht. Diese beantwortet der folgende Beitrag. |

     

    Frage: Wir sind Vertragshändler eines Herstellers. Kunden mit einer Behinderung erhalten vom Hersteller einen Preisnachlass auf Neufahrzeuge. Dazu wird der Hersteller Vertragspartner des Kunden. Wir als Vermittler erhalten vom Hersteller eine Verkaufsprämie. Gibt der Kunde im Zusammenhang mit dem NW-Kauf einen GW in Zahlung, sind der GW-Ankauf und -Verkauf „normale“ Händlergeschäfte. Beim GW-Geschäft geben wir häufig einen Teil der Verkaufsprämie an den Kunden weiter. Daraus ergeben sich für uns folgende Fragen:

    • 1. Ist es richtig, dass wir die Verkaufsprämie vom Hersteller im Wege einer Gutschrift mit Umsatzsteuerausweis erhalten?