· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Reparaturen im grenzüberschreitenden Kfz-Leasing umsatzsteuerlich richtig abrechnen
von Steuerberater und Dipl.-Finanzwirt (FH) Ronny Langer, Kanzlei Küffner Maunz Langer Zugmaier (KMLZ), München
| Wie werden Reparaturarbeiten im grenzüberschreitenden Leasing umsatzsteuerlich richtig abgerechnet, wenn der Leasingnehmer (LN) bzw. der Leasinggeber (LG) die Reparatur bei einer deutschen Kfz-Werkstatt beauftragt? Der folgende Beitrag beantwortet die Frage eines ASR-Lesers. |
Frage: Wie fakturieren wir richtig in folgendem Fall? In Deutschland ansässige Firmen haben Fahrzeuge über ein Fuhrparkmanagement aus Österreich geleast. Die Fahrzeuge sind im Inland auf die deutschen Firmen zugelassen und der juristische Eigentümer ist das Fuhrparkmanagement aus Österreich.
- Die Firma aus Österreich möchte, dass wir die Reparaturen ohne Umsatzsteuer nach Österreich fakturieren (mit der USt-IdNr. aus Österreich). Geht das?
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