· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Transportbeginn bei ruhenden Lieferungen ist für Steuersatz ohne Bedeutung
von Diplom-Finanzwirt Rüdiger Weimann, Dortmund, unter Mitarbeit von Diplom-Betriebswirt Lars Fuisting, Düsseldorf
| Das Ende der befristeten Senkung der Umsatzsteuer wirkt sich ‒ was vielfach unbekannt ist ‒ auch auf ruhende Kfz-Lieferungen im Jahr 2021 aus, bei denen der Transport des Fahrzeugs noch in 2020 begonnen hat. Das zeigt ein aktueller Fall aus der Praxis. |
Fall: Transport 2020 in USA, Übergabe 2021 in Deutschland
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Der deutsche Kunde K bestellt im August 2020 beim Fragesteller (Autohaus A) mit Sitz in Dortmund eine neue Corvette. Der kauft das Fahrzeug seinerseits von einem US-amerikanischen B2B-Händler (US) ein. Letzterer erwirbt das Fahrzeug direkt vom Hersteller Chevrolet mit Sitz in Detroit. US muss das Fahrzeug in Dortmund an A „verzollt und versteuert“ übergeben und trägt gegenüber A auch die Transportverantwortung.
Das Fahrzeug wird Ende November 2020 in den USA eingeschifft und am 12.01.2021 dem A in Dortmund übergeben. A macht das Fahrzeug sodann verkaufsfertig, lässt es im Auftrag des K zu und liefert es am 26.01.2021 an K aus.
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Wer tätigt die bewegte Lieferung?
Frage: Aufgrund einer von uns eingesetzten Steuer-Software gehen wir davon aus, dass wir gegenüber dem deutschen Kunden die bewegte Lieferung tätigen. Ist das zutreffend?
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