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  • · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Übermittlungswege für Zusammenfassende Meldung ab 2013

    | Die Zusammenfassende Meldung (ZM) kann künftig über den bereits bestehenden Zugang des ElsterOnline-Portals und voraussichtlich ab Anfang 2013 auch mit kommerzieller Software sowie mit ElsterFormular übermittelt werden. Die zurzeit bestehende Möglichkeit zur elektronischen Übermittlung über den Formularserver der Bundesfinanzverwaltung wird ab 1. Januar 2013 nicht mehr zur Verfügung stehen. Das geht aus einem Schrei-ben des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) an den Deutschen Industrie- und Handelskammertag e.V. vom 19. Juni 2012 hervor. |

     

    Hintergrund | Die Steuerdaten-Übermittlungsverordnung (StDÜV) wurde geändert. § 6 Abs. 1 der StDÜV sieht jetzt vor, dass ab 1. Januar 2013 auch die ZM obligatorisch authentifiziert zu übermitteln ist. Die Übermittlung der ZM über den Formularserver der Bundesfinanzverwaltung sieht jedoch eine solche Authentifizierung nicht vor. Daher erteilt das BZSt neuen Nutzern schon jetzt keine Zugangsberechtigung mehr für den Formularserver.

     

    Weiterführende Hinweise

    • Zusammenfassende Meldung: Eventuell mehr Arbeit aufgrund halbierter Umsatzgrenze ab 2012, ASR 2/2012, Seite 15
    Quelle: Ausgabe 08 / 2012 | Seite 1 | ID 34537010