· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Update: Minderwertausgleich bei Beendigung des Leasingvertrags
| Zivilrechtlich schuldet der Leasingnehmer keine Umsatzsteuer auf den Minderwertausgleich - weder im Fall der vorzeitigen noch der ordentlichen Beendigung des Leasingvertrags. Das hat der BGH nun auch für den Fall der ordentlichen Beendigung eindeutig geklärt. Steuerrechtlich ist dieser Fall noch nicht endgültig entschieden, aber auf einem guten Weg. |
Vorzeitige Beendigung des Leasingvertrags
Bei der vorzeitigen Beendigung eines Leasingvertrags sind sich Zivilgerichtsbarkeit und Finanzverwaltung einig:
- Der Leasingnehmer schuldet zivilrechtlich keine Umsatzsteuer (BGH, Urteil vom 14.3.2007, Az: VIII ZR 68/06; Abruf-Nr. 071404).
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