· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
USt-IdNr. im EU-Geschäft: Neues zum Nachweis einer qualifizierten Bestätigungsanfrage
von Diplom-Finanzwirt Rüdiger Weimann, Dozent, Lehrbeauftragter und freier Gutachter in Umsatzsteuerfragen, Dortmund
| Der Beitrag „Steuerbefreiung im EU-Geschäft: Die USt-IdNr. des Kunden richtig prüfen“ aus ASR 6/2021, Seite 4 , bedarf der Aktualisierung. Das ergibt sich aus einer Anfrage bzw. Stellungnahme einer ASR-Leserin. |
Frage: In dem Artikel unter Punkt fünf geben Sie an, dass man auf Wunsch eine schriftliche Bestätigung erhält. Diese bekommt man seit neuestem leider nicht mehr. Das entsprechend anzuhakende Feld steht nicht mehr zur Verfügung, d. h. der Abfragende kann/soll sich bei der Online-Abfrage lediglich einen Screenshot machen. Seltsam ist, dass man nach der Eingabe und der Prüfung die Felder noch überschreiben könnte und diese dann im Screenshot so aussehen als wären sie bestätigt worden. Dies bietet natürlich wieder Möglichkeiten zum Betrug.
Antwort: Wir müssen unterscheiden:
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