· Nachricht · Umsatzsteuer
USt-Organschaft kommt nicht zur Ruhe: Zwei neue BFH-Urteile
| Der BFH hat sich erneut zur umsatzsteuerlichen Organschaft geäußert: |
- Zum einen hat er seine Rechtsprechung zur finanziellen Eingliederung geändert (BFH, Urteil vom 18.01.2023, Az. XI R 29/22, Abruf-Nr. 234366 (Az. XI R 16/18, Abruf-Nr. 214978): Für das Bestehen einer Organschaft ist zwar weiter im Grundsatz erforderlich, dass dem Organträger die Mehrheit der Stimmrechte an der Organgesellschaft zusteht. Die finanzielle Eingliederung liegt nunmehr aber auch dann vor, wenn der Gesellschafter zwar über nur 50 Prozent der Stimmrechte verfügt, die erforderliche Willensdurchsetzung bei der Organgesellschaft aber dadurch gesichert ist, dass
- er eine Mehrheitsbeteiligung am Kapital der Organgesellschaft hält und
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