20.12.2022 · Anhängiges Verfahren · UStG § 2 Abs 2 Nr 2 · XI R 29/22
Organschaft, Finanzielle Eingliederung, Stimmrecht, Personenidentität
Letzte Änderung: 20. Dezember 2022, 15:26 Uhr, Aufgenommen: 20. Dezember 2022, 14:26 Uhr
Finanzielle Eingliederung bei einer umsatzsteuerrechtlichen Organschaft:Liegt die für eine umsatzsteuerrechtliche Organschaft erforderliche finanzielle Eingliederung in das Unternehmen des Mehrheitsgesellschafters auch dann vor, wenn der Mehrheitsgesellschafter nur über 50 % der Stimmrechte verfügt und in beiden Gesellschaften dieselbe Person als alleiniger Geschäftsführer tätig ist? Das Verfahren XI R 16/18 war durch Beschluss vom 11.12.2019 bis zur Entscheidung des EuGH in dem Verfahren C-141/20 ausgesetzt. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen XI R 29/22 wieder aufgenommen.
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: XI R 29/22
Normen: UStG § 2 Abs 2 Nr 2
Rechtsmittelführer: Verwaltung