· Nachricht · Umsatzsteuer
USt-Sondervorauszahlung 2021: Herabsetzung auf null Euro möglich
| Krisenbetroffene Autohäuser können beantragen, dass die Sondervorauszahlung für das Jahr 2021 teilweise oder vollständig ‒ also auf null Euro ‒ herabgesetzt wird. |
Erforderlich ist, dass
- der Antrag bis zum 31.03.2021 beim Finanzamt eingeht und
- Sie unter Darlegung Ihrer Verhältnisse nachweisen, dass Ihr Autohaus unmittelbar und nicht unerheblich von der Corona-Krise betroffen ist.
PRAXISTIPP | Übermitteln Sie eine berichtigte Anmeldung via ELSTER (www.elster.de) oder nutzen Sie den Papiervordruck USt 1 H „Dauerfristverlängerung/Sondervorauszahlungen“. Die gewährte Dauerfristverlängerung nach § 46 UStDV bleibt bei der Übermittlung der berichtigten Anmeldung unverändert bestehen. |
Weiterführende Hinweise
- OFD Karlsruhe, Pressemitteilung vom 22.01.2021 auf asr.iww.de → Abruf-Nr. 220212. Entsprechende Hinweise finden Sie auch auf den Homepages der anderen Bundesländer.
- OFD Karlsruhe, Wegweiser Vordruck USt 1 H auf asr.iww.de → Abruf-Nr. 220211
- OFD Karlsruhe, Wegweiser ELSTER auf asr.iww.de → Abruf-Nr. 220210
Quelle: Ausgabe 03 / 2021 | Seite 4 | ID 47107300