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  • · Nachricht · Umsatzsteuer

    USt-Sondervorauszahlung 2021: Herabsetzung auf null Euro möglich

    | Krisenbetroffene Autohäuser können beantragen, dass die Sondervorauszahlung für das Jahr 2021 teilweise oder vollständig ‒ also auf null Euro ‒ herabgesetzt wird. |

     

    Erforderlich ist, dass

    • der Antrag bis zum 31.03.2021 beim Finanzamt eingeht und
    • Sie unter Darlegung Ihrer Verhältnisse nachweisen, dass Ihr Autohaus unmittelbar und nicht unerheblich von der Corona-Krise betroffen ist.

     

    PRAXISTIPP | Übermitteln Sie eine berichtigte Anmeldung via ELSTER (www.elster.de) oder nutzen Sie den Papiervordruck USt 1 H „Dauerfristverlängerung/Sondervorauszahlungen“. Die gewährte Dauerfristverlängerung nach § 46 UStDV bleibt bei der Übermittlung der berichtigten Anmeldung unverändert bestehen.

     

    Weiterführende Hinweise

    • OFD Karlsruhe, Pressemitteilung vom 22.01.2021 auf asr.iww.de → Abruf-Nr. 220212. Entsprechende Hinweise finden Sie auch auf den Homepages der anderen Bundesländer.
    • OFD Karlsruhe, Wegweiser Vordruck USt 1 H auf asr.iww.de → Abruf-Nr. 220211
    • OFD Karlsruhe, Wegweiser ELSTER auf asr.iww.de → Abruf-Nr. 220210
    Quelle: Ausgabe 03 / 2021 | Seite 4 | ID 47107300