· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Verkäufe auf Ziel: BFH begrenzt die Pflicht des Händlers zur Vorfinanzierung der Umsatzsteuer
von Diplom-Finanzwirt Rüdiger Weimann, Dozent und Gutachter in Umsatzsteuerfragen, Partner der kmk Steuerberatungs-GmbH, Dortmund
| Ein der Sollbesteuerung unterliegender Unternehmer, der seinen Entgeltanspruch aufgrund eines vertraglichen Einbehalts zur Absicherung von Gewährleistungsansprüchen über einen Zeitraum von zwei bis fünf Jahren nicht verwirklichen kann, ist bereits für den Voranmeldungszeitraum der Leistungserbringung zur Steuerberichtigung berechtigt. Die Bedeutung dieses theoretisch anmutenden BFH-Urteils für die tägliche Praxis im Autohaus und Kfz-Betrieb zeigt sich erst bei genauerer Betrachtung. |
Der BFH gibt dem Unternehmer Recht
Das BFH-Urteil erging zu folgendem Sachverhalt:
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Ein deutsches Unternehmen (D) führte für einen Kunden (K) Malerarbeiten aus. Auf Grund eines Sicherheitseinbehalts musste K zunächst nur 90 Prozent der Rechnungssumme zahlen. Die verbleibenden 10 Prozent waren erst nach Ablauf der Gewährleistungsfrist und damit 5 Jahre später fällig. D wollte dementsprechend zunächst nur 90 Prozent des Umsatzes versteuern und die restlichen 10 Prozent nach Fälligkeit in 5 Jahren bezahlen. Das Finanzamt forderte jedoch mit der bislang herrschenden Meinung die sofortige Zahlung des Gesamtbetrags. |
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