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  • · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Vorsicht bei Kfz-Ankäufen zu einem Bruttopreis von „Autohändlern im Nebenerwerb“

    | Wenn Sie ein Fahrzeug ankaufen und mit dem Verkäufer einen Bruttopreis (Nettopreis zzgl. Umsatzsteuer) vereinbaren, ist Vorsicht geboten! Denn die Umsatzsteuer erhalten Sie nur dann vom Finanzamt als Vorsteuer erstattet, wenn der Verkäufer zum Ausweis der Umsatzsteuer berechtigt ist. Das ist bei weitem nicht jeder, der vorgibt, ein Kfz-Händler zu sein. Das zeigt ein Urteil des FG Hamburg (Urteil vom 16.10.2019, Az. 2 K 312/17, Abruf-Nr. 215861 ). |

     

    • Praxisfall

    Kfz-Händler A ist in Hamburg als Citroen-Vertragshändler auch auf die Aufbereitung und den Verkauf älterer Modelle der Marke spezialisiert. Gern kauft A daher ein 1970 gebautes und sehr gut erhaltenes, 50 Jahre altes Sportcoupé vom Typ Citroen SM für 75.000 Euro zzgl. 14.250 Euro Umsatzsteuer.

     

    Verkäufer des Fahrzeugs ist Herr B. Der betreibt den Autohandel seit ca. 20 Jahren im Nebenerwerb ‒ ohne Geschäftslokal und eigene Stellplätze und mit dem Ziel, eine eigene private Autosammlung aufzubauen. Deshalb hat B zwar schon zehn Fahrzeuge erworben, aber sich in all den Jahren nur von dreien wieder „trennen können“. Zwei der Fahrzeuge erwarben Verwandte im Ausland und eines eben A. Branchenübliche Fahrzeugakten führte B nicht.

     

    Nach einer Außenprüfung verneint das Finanzamt die umsatzsteuerrechtliche Unternehmereigenschaft des B. Es fehle an einer planmäßigen, mehrjährigen Tätigkeit durch eine Beteiligung am Markt. In Folge dessen versagt das Finanzamt dem A den Vorsteuerabzug. Zu Recht? Leider ja.

     

    Voraussetzungen der Unternehmereigenschaft

    Nach dem Umsatzsteuergesetz unterliegen der Umsatzsteuer die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt.