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  • 28.01.2014 · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Vorsteuerabzug bei Kfz-Einkauf von einem „Missing-Trader“

    | Das FG Münster hat in einem Verfahren über die Aussetzung der Vollziehung (AdV), es ging um die Versagung des Vorsteuerabzugs aus Fahrzeug-Einkäufen, eine kühne Aussage getroffen, die der BFH hoffentlich bestätigen wird: Will das Finanzamt einem Kfz-Händler den Vorsteuerabzug für den Erwerb von Fahrzeugen versagen, weil diese von einer „Briefkastenfirma“ erworben wurden, muss es konkrete Anhaltspunkte darlegen, aus denen sich ergibt, dass der Kfz-Händler von seiner Einbeziehung in einen Umsatzsteuerbetrug gewusst hat bzw. hätte wissen können oder müssen. |