· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Wann das Autohaus in ein innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft eingebunden ist
von Diplom-Finanzwirt Rüdiger Weimann, Dozent, Lehrbeauftragter und freier Gutachter in Umsatzsteuerfragen, Dortmund
| Ein innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft erfordert zwingend, dass in der Rechnung des Zwischenerwerbers auf die Steuerschuldnerschaft des Erwerbers hingewiesen wird. Diesbezügliche Abrechnungsfehler sind nicht rückwirkend heilbar. So haben EuGH und BFH aktuell entschieden. Autohäuser werden sich in der Regel nicht bewusst für ein innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäft entscheiden, sondern eher zufällig darin eingebunden. ASR erläutert, wie insbesondere Debitorenbuchhalter eine solche Einbindung erkennen können. |
Praxisrelevante Urteile für deutsche Autohäuser
Die Urteile (BFH, Urteil vom 17.07.2024, Az. XI R 35/22 (Az. XI R 14/20), Abruf-Nr. 243859; EuGH, Urteil vom 08.12.2022, Rs. C-247/21, Luxury Trust Automobil, Abruf-Nr. 232926) erscheinen auf den ersten Blick wenig „spannend“, also wenig praxisrelevant zu sein. Die genauere Betrachtung zeigt jedoch, dass insbesondere Autohäuser immer wieder in innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte eingebunden sind.
Wichtig | Die Einbindung erfolgt in der Regel unbewusst. Darin liegt die besondere Gefahr. Denn Abrechnungsfehler führen zu einem missglückten Dreiecksgeschäft und damit zu erheblichen Mehrkosten.
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